Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Bankvollmacht

Damme, 09.12.2015

Jeder Mensch kann plötzlich und unabhängig vom Alter in die Situation kommen, in der er nicht mehr für sich selbst sorgen kann und andere Menschen über ihn und seine Belange entscheiden müssen. Wer kümmert sich um Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es nicht mehr können? Damit im Ernstfall alles so geregelt wird, wie Sie es sich wünschen, sollten Sie bereits in gesunden Tagen Vorsorge treffen.

Der Club „VR-Aktiv“ der Volksbank Dammer Berge eG hat dieses interessante Thema aufgegriffen und in die Scheune Leiber in Damme eingeladen.

 

Peter Kuhlmann Warning, Vorstand der Volksbank Dammer Berge eG, freute sich über ca. 100 interessierte Zuhörer.

 

Der Rechtsanwalt Rainer Lampe der Kanzlei LMK - Lampe, Meistermann & Kollegen - aus Damme informierte über die juristischen Seite der Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Herr Lampe wies auf die Situation ohne eine Vorsorgesituation hin und gab Hinweise zur Gestaltungsmöglichkeit einer Vorsorgevollmacht.  Chefarzt Dr. med. Ralf Hardenberg vervollständigte das Thema der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus Sicht eines Mediziners mit anschaulichen Praxisbeispielen. Tobias Pieper, Bereichsleiter Vermögensbetreuung der Volksbank Dammer Berge erklärte, dass eine „selbstgestrickte“ Vorsorgevollmacht nicht unbedingt als handfestes Dokument für die Banken ausreicht. Zweifelsfrei sei nur die notarielle Beurkundung. Er appellierte an alle Zuhörer, für eine Kundenvollmacht bei der Bank zu sorgen, um bei Eintreten eines „Notfalls“ weiterhin Zugriff auf das Konto des Betroffenen zu haben.

 

Als Schlussrednerin ergriff Claudia Grun, Bereichsleiterin Kundenservice der Volksbank Dammer Berge eG, das Wort und wies auf die Notfallmappe der Corantiskliniken hin. Diese gibt es bei allen Krankenhäusern im Kreis Cloppenburg und Vechta für nur 5,00 Euro zu erwerben. Die Kunden der Volksbank Dammer Berge eG können diese Mappe auch kostenlos, vervollständigt mit Ihren persönlichen Bank- und Versicherungsdaten, bekommen. Lediglich eine Beratungstermin bezüglich der bestehenden Vollmachten sollte mit dem Kundenberater vereinbart werden.

 

Allen Teilnehmern des Abends war klar, dass eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung keine Frage des Alter ist. Schon mit dem 18. Lebenjahr sollte man sich diesem Thema annehmen.
Der Erlös des Abends wurde dem Hospiz-Verein Damme e.V. gespendet.