Auswirkungen der abgesagten Generalversammlung

Liebe Mitglieder,

da unsere diesjährige - für den 10. November 2020 geplante - Generalversammlung aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie abgesagt werden musste, hat der Aufsichtsrat der Volksbank Neuenkirchen-Vörden eG - stellvertretend für die Generalversammlung - den Jahresabschluss per 31.12.2019 gemäß § 3 Abs. 3 des Covid-Maßnahmengesetzes festgestellt.  

 

  • Die Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2019 wird im Jahr 2021 nachgeholt.
 
  • Aufgrund der nicht stattgefundenen Generalversammlung kann keine Dividende für das Geschäftsjahr 2019 gezahlt werden. Anstelle dessen haben wir am 19.11.2020 an jedes Mitglied eine Abschlagszahlung auf die Dividende in Höhe von 8 % des Geschäftsguthabens ausgezahlt.
 
  • Alle Informationen zum Geschäftsjahr 2019 und die Lage der Bank entnehmen Sie bitte unserem Jahresbericht.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Ausnahmesituation und freuen uns, Sie auf der Generalversammlung in 2021 begrüßen zu dürfen.

Bleiben Sie gesund!

Reinhard Rehling & Ralf Claus                                                                                          Vorstand der Volksbank Neuenkirchen-Vörden eG