Wertpapierdepot

"Junge Leute"

Mit unserem Wertpapierdepot für "Junge Leute" im Alter von 18 - 30 Jahren behaltet ihr nicht nur den Überblick, sondern handelt eure Anlagen auch ganz bequem an nationalen und internationalen Börsen zu besonders günstigen Konditionen. Unsere Wertpapierexperten beraten euch kompetent und berücksichtigen dabei eure persönliche Anlagestrategie und Risikoneigung bei der Geldanlage. Ihr habt die Wahl, ob ihr eure Wertpapiere direkt bei uns in der Niederlassung oder online kaufen oder verkaufen möchtet.

Das Wertpapierdepot im Überblick

Abwicklung aller Wertpapiergeschäfte

Wenn ihr mit Aktien, Fonds oder Zertifikaten handeln möchtet, benötigt ihr ein Wertpapierdepot. Dabei handelt es sich um ein Konto, auf dem kein Geld, sondern Wertpapiere verwahrt werden. Der jährliche Depotauszug informiert euch detailliert über eure Wertpapiergeschäfte. So behaltet ihr immer den Überblick.

Vorteile eines Wertpapierdepots auf einen Blick

  • Handel mit Aktien, Anleihen, Fonds, Zertifikaten und Optionsscheinen an allen deutschen und internationalen Handelsplätzen
  • Ordererteilung persönlich in unserer Niederlassung, per Telefon oder online
  • Zeichnung von Neuemissionen
  • Persönliche und kompetente Beratung durch unsere Wertpapierspezialisten

Konditionen im Überblick

Junge Kunden im Alter von 18 - 30 Jahren erhalten unser Depot "Junge Leute" auf Anfrage. Es ist automatisch befristet auf das Datum des 31. Geburtstages des Kunden. An diesem Tag erfolgt ein Wechsel in das Standard-Depotmodell.

Provision: Kauf und Verkauf

Wertpapierart Ausführung im Inland Ausführung im Ausland
Provision in %
vom Kurswert /
mind. pro Stück
Online-Brokerage: Provision in %
vom Kurswert /
mind. pro Stück
Provision in %
vom Kurswert /
mind. pro Stück
Online-Brokerage: Provision in %
vom Kurswert /
mind. pro Stück
Aktien, Optionsscheine, Verzinsliche Wertpapiere, Wandel- /Optionsanleihen,
Zero Bonds, Genuss- scheine/Genussrechte, Investmentanteile über die Börse, Sonstige Wertpapiere
0,50 % *
mind. 34,95 € max. 149,95 €
0,25 %
mind  9,95 €
max. 59,95 €
0,50 % *
mind. 69,95 €
0,25 %
mind. 44,95 € max. 94,95 €
DZ BANK Zertifikate und DZ Flow-Produkte (Direktgeschäft) 0,50 % *
mind. 34,95 € max. 149,95 €
pauschal       4,95 EUR entfällt entfällt
Sparplan (ETF-/Aktien-) 2,50 €
pro Auftrag
2,50 €
pro Auftrag
entfällt entfällt
Bezugsrechte/Teilrechte (Kurswert < 10 € gebührenfrei) sonst: 0,5 % *
mind. 2,50 €
0,25 %
mind. 2,50 €
0,5 % *
mind. 5,00 €
0,25 %
mind. 5,00 €

* Für die ersten 24 Monate nach dem Wechsel in das Depotmodell „Junge Leute“. Anschließend gilt die Standardprovision von 1 %. 

 

Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und -abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen.

Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern.

Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet.

Limitvormerkung, -änderung und -streichung                   0,00 EUR pro Auftrag
Limitstreichung (Orderlöschung) auf Kundenwunsch         2,50 EUR pro Auftrag  

Erwerb und Rückgabe von Investmentanteilen (außerbörslich)

Wertpapierart Provision Online-Brokerage Provision
% vom Ausgabepreis (ggf. inkl.
Ausgabeaufschlag) bzw.
Rücknahmepreis (ggf. inkl.
Rücknahmeentgelt)/Minimum
% vom Ausgabepreis (ggf. inkl.
Ausgabeaufschlag) bzw.
Rücknahmepreis (ggf. inkl.
Rücknahmeentgelt)/Minimum
Erwerb von Investmentanteilen zum jeweiligen Ausgabepreis zum jeweiligen Ausgabepreis
Rückgabe von Investmentanteilen zum jeweiligen Rücknahmepreis zum jeweiligen Rücknahmepreis

 

 

Depot eröffnen - das ist zu tun

Ihr interessiert euch für ein Wertpapierdepot "Junge Leute", habt aber noch Fragen?

Unsere Berater unterstützen euch rund um das Thema Wertpapiere und Depoteröffnung.  

Vereinbart gerne einen Termin.

Depot direkt online eröffnen

Ein Online-Depot ist für die Abwicklung eurer Wertpapiergeschäfte besonders bequem und praktisch. Denn damit handelt ihr von eurem PC oder Smartphone aus mit Wertpapieren, wann und wo immer ihr wollt. Analyse-Instrumente und stets aktuelle Finanzinformationen unterstützen euch bei euren Anlage-Entscheidungen.

 

Das bietet euch unser Brokerage im OnlineBanking und in der VR Banking App.

Mit dem Brokerage im OnlineBanking und in der VR Banking App könnt ihr jederzeit handeln, Sparpläne anlegen oder unser umfangreiches Informationsangebot nutzen.

  • Marktdaten, Kurse in Echtzeit, aktuelle Nachrichten und Analysen – bezieht das Know-how der DZ BANK in eure Anlage-Entscheidungen ein.
  • Erweiterte Orderfunktionen – reagiert jederzeit auf das aktuelle Marktgeschehen.
  • Notizfunktion und Kursalarm – individualisiert euer Depot ganz nach euren Vorstellungen.
  • Factsheets – informiert euch mit unseren Wertpapierporträts.

Du nutzt bereits das OnlineBanking?

Dann eröffne dein Depot direkt im OnlineBanking.

Du nutzt noch kein OnlineBanking?

Schalte hier dein Konto fürs OnlineBanking frei.

Du bist Neukunde?

Eröffne dein Depot nach der Kontoeröffnung im OnlineBanking.

Häufige Fragen zum Wertpapierdepot

Welche Kosten sind mit einem Wertpapierdepot verbunden?

Je nach Depotmodell zahlen Sie unabhängig von Gebühren für den Wertpapierhandel Depotgebühren für den Verwaltungsaufwand. Für jede Order werden zudem Transaktionskosten berechnet. Bei Investmentfonds zahlen Sie eventuell noch einen Ausgabeaufschlag. Detaillierte Informationen können Sie auch unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.

Grundsätzlich sollten Sie nicht nur die reinen Kosten vergleichen, sondern auch Ihre Bedürfnisse bei der Wahl des richtigen Depots berücksichtigen. So können Online-Depots zwar günstiger sein, dabei aber eventuell nicht die für Sie bestmögliche Beratung und Services bieten.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Dammer Berge eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Dammer Berge eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.